Der DBV verfolgt als technisch-wissenschaftlicher Verein das satzungsmäßige Ziel, den Informationsaustausch an der Schnittstelle zwischen Forschung und Entwicklung einerseits und der Praxis andererseits zu fördern.
Die finanzamtliche Anerkennung des DBV als gemeinnütziger Verein basiert im Wesentlichen auf der Förderung der Forschung und Entwicklung. Aus diesem Grunde sieht die Beitragsordnung eine 15-prozentige zweckgebundene Umlage für dieses wichtige Satzungsziel vor. Der Forschungsetat des DBV ist linear an das Beitragsaufkommen der ordentlichen Vereinsmitglieder gekoppelt.
Nachfolgend finden Sie einige Informationen für die Forschungsantragstellung: